Seit dem 01. Januar 2015 ist die neue F-Gase Verordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen für Betreiber von Kälte- Klimaanlagen und Wärmepumpen sehen im Kern eine schrittweise Reduktion der H-FKW-Mengen bis zum Jahr 2030 um 79% vor.
In Bezug auf die regelmäßig durchzuführenden Dichtheitsprüfungen Ihrer Kälte- und Klimaanlagen ergeben sich dadurch Änderungen. Das Intervall der vorgeschriebenen Prüfungen richtet sich dabei nun nach dem CO2 – Äquivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels.