Neue F-Gase Verordnung

EU-VO 517/2014

Seit dem 01. Januar 2015 ist die neue F-Gase Verordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen für Betreiber von Kälte- Klimaanlagen und Wärmepumpen sehen im Kern eine schrittweise Reduktion der H-FKW-Mengen bis zum Jahr 2030 um 79% vor.

In Bezug auf die regelmäßig durchzuführenden Dichtheitsprüfungen Ihrer Kälte- und Klimaanlagen ergeben sich dadurch Änderungen. Das Intervall der vorgeschriebenen Prüfungen richtet sich dabei nun nach dem CO2 – Äquivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels.

Durch diese schrittweise Reduktion der F-Gase stehen Sie als Anlagenbetreiber sowohl bei Investitionen in neue Kälteanlagen als auch beim Betrieb von Bestandsanlagen vor Fragen und Herausforderungen, bei denen wir Sie jederzeit gerne unterstützen.

Unsere Ingenieure entwickeln gerne die richtige Lösung für Ihre Anlage!

  • 01.01.2015: Verbot des Inverkehrbringens von Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräten mit H-FKW mit GWP von mehr als 150
  • 01.01.2020: Verbot des Inverkehrbringens beweglicher Raumklimageräte mit H-FKW mit GWP mehr als 2500
  • 01.01.2022: Verbot des Inverkehrbringens für gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte mit H-FKW mit GWP mehr als 150
  • 01.01.2025: Verbot des Inverkehrbringens von Mono-Splitgeräten mit weniger als 3kg Füllmenge F-Gasen mit GWP mehr als 750
  • Ab 01.01.2030 tritt ein totales Nachfüllverbot von aufgearbeiteten und recycelten F-Gasen mit GWP mehr als 2500 zur Wartung und Instandhaltung von bestehenden Kälteanlagen in Kraft

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