R22-Verbot

Umrüstung auf alternative Kältemittel

Je nach Einsatzbereich (Tieftemperatur, - Normalkühlung oder Klima) und Anlagenkonfiguration gibt es eine Vielzahl von Umrüstmöglichkeiten mit teilweise deutlich unterschiedlichem Aufwand (R134A, R407C, R422D, R422A etc.).

Wir sehen unsere Aufgabe darin, hinsichtlich Energieeffizienz, GWP (Global Warming Potential), Anlagenalter und Umrüstaufwand das jeweils bestmögliche Kältemittel für Ihre Anlage zu finden.

Nicht selten ist auch eine hocheffiziente Neuanlage mit z. B. natürlichen Kältemitteln wie NH3, CO2 oder Propan in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln (BAFA) die überzeugendste Alternative.

Unsere Ingenieure entwickeln gerne die richtige Lösung für Ihre Anlage!

R22-Verbot ab den 01.01.2015
  • Seit 2001 durften keine Neuanlagen mehr mit R22 gebaut werden
  • Seit 2010 darf nur noch gebrauchtes und wiederaufbereitetes R22 im Service eingesetzt werden
  • Ab 01.01.2015 tritt ein totales Verwendungsverbot für R22 in Kraft

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